Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
SCHENKSI Digital GmbH


§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der SCHENKSI Digital GmbH, Yorckstraße 20, 93049 Regensburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRB-18021, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Simon Schenk (im Folgenden „AUFTRAGNEHMER“), und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden „AUFTRAGGEBER“; gemeinsam die „PARTEIEN“).

(2) Gegenstand der Leistungen sind insbesondere Dienstleistungen aus den Bereichen Recruiting, Personalmarketing, Mitarbeitergewinnung, Bewerbermanagement sowie der Aufbau und Betrieb von Bewerberpools und Talent-Matching (im Folgenden „LEISTUNGEN“).

(3) Das Angebot des AUFTRAGNEHMERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des AUFTRAGGEBERS werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der AUFTRAGNEHMER ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(5) Grundlage der Zusammenarbeit sind diese AGB sowie die jeweilige individuelle Vereinbarung zwischen den PARTEIEN (insbesondere das Angebot). Im Falle von Widersprüchen geht die individuelle Vereinbarung diesen AGB vor.

(6) Begriffsbestimmungen:

„Suchanforderungsprofil“ bezeichnet die vom AUFTRAGNEHMER nach dem Onboarding in Textform übermittelte Zusammenfassung der Anforderungen des AUFTRAGGEBERS an die zu besetzende Stelle.

„Kampagnenstart“ bezeichnet den Tag, ab dem sämtliche in der individuellen Vereinbarung und in diesen AGB genannten Fristen und Garantiezeiträume berechnet werden. Kampagnenstart ist der erste Kalendertag nach Zugang der Bestätigung des Suchanforderungsprofils durch den AUFTRAGGEBER beim AUFTRAGNEHMER. Bestätigt der AUFTRAGGEBER das Suchanforderungsprofil nicht innerhalb von sechs (6) Monaten nach dessen Zugang, gilt die vereinbarte Leistung als abgerufen und vollständig abgegolten; ein Anspruch auf Leistungserbringung oder auf Rückerstattung der Vergütung besteht in diesem Fall nicht.

„Stellenprofil“ bezeichnet eine ausgeschriebene Stelle bzw. eine Stellenbeschreibung, die Gegenstand eines Kampagnen-Kontingents ist.

„Bewerbung“ bzw. „Kandidat“ im Sinne der Garantie bestimmt sich nach § 6 dieser AGB.

(7) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten geschlechtsneutral.


§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf Websites, in sozialen Medien, in Broschüren oder in sonstiger Werbung stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Vertragsschluss kann in Textform, per E-Mail, im Videochat oder fernmündlich erfolgen.

(3) Bei fernmündlichen oder per Videochat geschlossenen Verträgen stimmt der AUFTRAGGEBER einer Aufzeichnung zu Dokumentationszwecken ausdrücklich zu.

(4) Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer und Dritte einzusetzen.


§ 3 Leistungsumfang und Leistungserbringung

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung (Angebot). Ein im Angebot enthaltenes Kampagnen-Kontingent umfasst, soweit nicht abweichend vereinbart, ein Stellenprofil.

(2) Der AUFTRAGNEHMER erbringt seine Leistungen als Dienstleistung. Ein bestimmter Erfolg wird ausschließlich im Rahmen der in § 6 geregelten Garantie geschuldet.

(3) Die Auswahl, Zusammenstellung, Gewichtung und Ausgestaltung sämtlicher zur Leistungserbringung eingesetzten Recruiting-Kanäle, Plattformen, Maßnahmen und Methoden liegen im alleinigen Ermessen des AUFTRAGNEHMERS. Dem AUFTRAGGEBER steht kein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Kanäle, Plattformen oder Methoden, auf eine bestimmte Mediabudget-Verteilung oder auf Offenlegung der im Einzelnen eingesetzten Maßnahmen oder der Herkunft einzelner Bewerber zu.

(4) Soweit der AUFTRAGNEHMER im Rahmen der Leistungen Werbemaßnahmen schaltet, ist der AUFTRAGGEBER damit einverstanden, dass dabei sein Unternehmensname und sein Logo zur Bewerbung der ausgeschriebenen Stelle verwendet werden. Etwaige Sperrungen oder Einschränkungen von Werbekonten oder Kampagnen seitens dritter Plattformen lassen die Vergütungspflicht des AUFTRAGGEBERS unberührt.


§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung (Angebot). Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die vereinbarte Vergütung ist einmalig und im Voraus fällig. Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Die Vergütungspflicht des AUFTRAGGEBERS bleibt bestehen, wenn die Leistungserbringung aus Gründen, die der AUFTRAGGEBER zu vertreten hat, oder auf dessen Veranlassung unterbrochen wird oder sich verzögert.

(4) Befindet sich der AUFTRAGGEBER mit der Zahlung in Verzug, ist der AUFTRAGNEHMER berechtigt, seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich zurückzubehalten. Garantie- und Leistungsfristen beginnen erst mit vollständigem Zahlungseingang und vollständiger Erfüllung der Mitwirkungspflichten gemäß § 5.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der AUFTRAGGEBER stellt sicher, dass dem AUFTRAGNEHMER jederzeit sämtliche Informationen vorliegen, die für ein bestmögliches Leistungsergebnis erforderlich sind. Die vollständige und fristgerechte Erfüllung der nachstehenden Mitwirkungspflichten ist Voraussetzung für einen etwaigen Garantieanspruch nach § 6:

- Bereitstellung der jeweiligen Stellenbeschreibungen bzw. Stellenprofile sowie des Unternehmenslogos;
- vollständige und wahrheitsgemäße Angabe der Anforderungen an die zu besetzende Stelle im bereitgestellten Anforderungsformular;
- Bestätigung des vom AUFTRAGNEHMER nach dem Onboarding in Textform übermittelten Suchanforderungsprofils innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach dessen Zugang;
- Teilnahme an den Onboarding- und Abstimmungsterminen und Umsetzung der dort gemeinsam vereinbarten Optimierungsmaßnahmen innerhalb von sieben (7) Kalendertagen;
- Vornahme zumutbarer und marktüblicher Anpassungen am Arbeitgeberangebot (z. B. Vergütung, Benefits, Rahmenbedingungen), soweit diese nach fachlicher Beratung des AUFTRAGNEHMERS für eine erfolgreiche Besetzung erforderlich sind;
- zeitnahe Rückmeldung zu übermittelten Kandidaten sowie kurzfristige Einladung und Durchführung von Kennenlerngesprächen mit den vorgeschlagenen Kandidaten;
- Übermittlung eines kurzen schriftlichen Feedbacks zum Verlauf und Ergebnis durchgeführter Kandidatengespräche.


§ 6 Garantie

§ 6.1 Garantiestufe 1 – Geld-zurück-Garantie

Der AUFTRAGNEHMER garantiert dem AUFTRAGGEBER ab dem Kampagnenstart die im Angebot festgelegte Mindestanzahl an Bewerbungen oder eine (1) Einstellung innerhalb der Laufzeit gemäß § 7. Soweit das Angebot keine abweichende Zahl ausweist, beträgt die Mindestanzahl vier (4) Bewerbungen. Wird diese Mindestanzahl innerhalb dieses Zeitraums nicht erreicht, hat der AUFTRAGGEBER Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Dienstleistungsvergütung. Voraussetzung ist, dass der AUFTRAGGEBER den Anspruch spätestens innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Ablauf der Laufzeit gemäß § 7 in Textform geltend macht; maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Mitteilung beim AUFTRAGNEHMER. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf die Geld-zurück-Garantie vollständig.

§ 6.2 Garantiestufe 2 – Erfüllungsgarantie

Wird die in § 6.1 genannte Mindestanzahl an Bewerbungen oder eine (1) Einstellung innerhalb der Laufzeit gemäß § 7 ab Kampagnenstart nicht erreicht, verpflichtet sich der AUFTRAGNEHMER, die Recruiting-Dienstleistung über die ursprüngliche Laufzeit hinaus kostenfrei fortzuführen, bis die in § 6.1 genannte Mindestanzahl an Bewerbungen oder eine (1) Einstellung erreicht ist. Für die Fortführung der Leistungen nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit fällt keine weitere Dienstleistungsvergütung an.

§ 6.3 Bewerbung im Sinne der Garantie

Eine Bewerbung im Sinne der Garantie liegt vor, wenn dem AUFTRAGGEBER ein Kandidat übermittelt wird, der die vom AUFTRAGGEBER im bestätigten Suchanforderungsprofil (§ 1) angegebenen Eckdaten der ausgeschriebenen Stelle abdeckt. Rein subjektive Eindrücke des AUFTRAGGEBERS aus dem persönlichen Kontakt (z. B. Sympathie, Kommunikationsstil) begründen für sich allein keine fehlende Eignung und lassen die Anrechnung auf die Garantieleistung unberührt.

§ 6.4 Beanstandung und Anrechnung

Erachtet der AUFTRAGGEBER einen übermittelten Kandidaten als nicht qualifiziert, hat er dies innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach Übermittlung in Textform unter Angabe einer nachvollziehbaren, auf die vereinbarten Anforderungen bezogenen Begründung mitzuteilen. In diesem Fall steht dem AUFTRAGNEHMER ein Recht zur Nachlieferung zu; der beanstandete Kandidat wird nicht auf die Garantieleistung angerechnet. Erfolgt keine fristgerechte Beanstandung, gilt der Kandidat als qualifiziert übermittelt und wird auf die Garantieleistung angerechnet.

§ 6.5 Wegfall des Garantieanspruchs

Erfüllt der AUFTRAGGEBER eine oder mehrere seiner Mitwirkungspflichten gemäß § 5 nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht, entfällt der Garantieanspruch nach § 6.1 und § 6.2. Die Vergütungspflicht des AUFTRAGGEBERS bleibt hiervon unberührt.


§ 7 Laufzeit und Verlängerung

(1) Ein Kampagnen-Kontingent hat eine Gesamtlaufzeit von acht (8) Wochen (56 Kalendertage) ab dem Kampagnenstart (im Folgenden „Laufzeit“), sofern im Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart ist.

(2) Kündigt keine der PARTEIEN das jeweilige Kampagnen-Kontingent spätestens vierzehn (14) Kalendertage vor Ablauf der Laufzeit in Textform, verlängert sich dieses automatisch um jeweils ein weiteres Kampagnen-Kontingent mit identischem Leistungsumfang für eine weitere Laufzeit zu den vereinbarten Konditionen.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide PARTEIEN unberührt.


§ 8 Datenschutz und Bewerberdaten

(1) Die PARTEIEN verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einzuhalten.

(2) Bewerberdaten werden dem AUFTRAGGEBER nur übermittelt, soweit der jeweilige Bewerber in die Weitergabe seiner Daten an den AUFTRAGGEBER eingewilligt hat. Mit Übermittlung der Bewerberdaten wird der AUFTRAGGEBER hinsichtlich der weiteren Verarbeitung dieser Daten eigenständig Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

(3) Der AUFTRAGGEBER verpflichtet sich, übermittelte Bewerberdaten ausschließlich für eigene Bewerbungs- und Besetzungszwecke zu verwenden, sie nicht an Dritte weiterzugeben und sie nach Wegfall des Zwecks gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu löschen.

(4) Die PARTEIEN behandeln sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse vertraulich. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.


§ 9 Haftung

(1) Der AUFTRAGNEHMER haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der AUFTRAGNEHMER nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der AUFTRAGGEBER regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung für den Eintritt eines bestimmten Vermittlungs- oder Einstellungserfolgs über den Umfang der Garantie nach § 6 hinaus besteht nicht.


§ 10 Nutzungsrechte und Referenznennung

(1) Sämtliche vom AUFTRAGNEHMER erstellten Inhalte, Konzepte, Skripte und Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Der AUFTRAGGEBER erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks. Eine Weitergabe oder gewerbliche Verwertung gegenüber Dritten ist ohne Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS untersagt.

(2) Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, den AUFTRAGGEBER unter Nennung des Namens und des Logos als Referenz zu führen. Der AUFTRAGGEBER kann dieser Nutzung jederzeit für die Zukunft in Textform widersprechen.


§ 11 Kein Widerrufsrecht

Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Regensburg.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.


Stand: 18.06.2026